Falk/CIS

Wie breit ist genug?

Zwischen Ehrengartstraße und Wiesbadener Landstraße wird Gehwegparken neu verhandelt. Wie viel Raum muss bleiben, wenn ein Auto Platz sucht?

VonFalkDatumRubrikStadtlebenLesezeit5 Minuten
Papierschnitt-Collage mit einem Auto am Bordstein und einem durchgehenden freien Gehweg entlang der Häuser.
Papierschnitt-Collage mit einem Auto am Bordstein und einem durchgehenden freien Gehweg entlang der Häuser.

An einem einzelnen Wort kann ich länger hängen bleiben als an einer ganzen Tagesordnung. „Halbhüftig“ steht in einem Antrag, der im Juni 2025 dem Wiesbadener Ausschuss für Mobilität vorlag. Es klingt nach einer pragmatischen Zwischenlösung, vielleicht auch nach einer Körperhaltung. Gemeint ist das Parken mit zwei Rädern auf dem Gehweg. Die Hälfte des Autos weicht aus. Die Frage, wer weichen soll, bleibt ganz.

Der Antrag von CDU und FDP beschrieb Konflikte in Schierstein und Biebrich. Die Begründung erwähnt Knöllchen für ein lange geduldetes Parkverhalten, enge Fahrbahnen und fehlende Alternativen. Das sind die Angaben der Antragsteller. Der Ausschuss änderte den Auftrag und nahm ihn an: Die Stadt sollte Problemstellen benennen und die Rechtslage anhand konkreter Fälle und möglicher Lösungen erläutern. Ein stadtweiter Parkplan wurde damit nicht beschlossen.

Die rechtliche Ausgangslage ist weniger biegsam als das Wort. Die Straßenverkehrs-Ordnung sieht zum Parken grundsätzlich den rechten Seitenstreifen oder den rechten Fahrbahnrand vor. Gehwegparken braucht eine ausdrückliche Erlaubnis, etwa durch Verkehrszeichen oder Markierung. Dass ein Auto dort lange gestanden hat, macht aus der Gewohnheit noch keine Regel.

Was die Akten tatsächlich sagen

Die Debatte ist inzwischen an mehreren Stellen wieder aufgetaucht. Die Unterlagen haben dabei nicht alle denselben Rang. Ein Gerichtsurteil, ein angenommener Prüfauftrag und ein Antrag aus einem Ortsbeirat sind verschiedene Dinge. Ich stelle sie lieber nebeneinander, statt sie zu einem fertigen Konzept zusammenzuschieben.

Tabelle auf kleinen Bildschirmen seitlich verschiebbar.

Vier Verfahrensstände im Überblick.
Datum und UnterlageWas darin stehtWas daraus nicht folgt
6. Juni 2024, BundesverwaltungsgerichtBei einer erheblichen Beeinträchtigung können Anwohner eine erneute, ermessensfehlerfreie Entscheidung der Behörde verlangen. Im Bremer Fall blieb teils weniger als 1,5 Meter Gehweg frei.Das Urteil ordnet nicht für jede Straße sofort dieselbe Maßnahme an. Die 1,5 Meter sind kein allgemeiner Grenzwert für alle Gehwege.
12. Juni 2025, Mobilitätsausschuss WiesbadenBeschluss Nr. 0055 bittet die Stadt, Problembereiche zu benennen und die Rechtslage mit Wiesbadener Fällen und Musterlösungen zu erläutern.Beschlossen wurde ein Prüf- und Informationsauftrag, keine pauschale Freigabe oder ein vollständiges Parkkonzept.
28. Januar 2026, Dringlichkeitsantrag SchiersteinDer Antrag berichtet von neuen Schildern in der Ehrengartstraße am 22. Januar und bittet um einen Stopp sowie eine öffentliche Beratung.Der Antrag selbst belegt eine Forderung des Ortsbeirats, nicht den Ausgang jeder späteren Verkehrsentscheidung.
August 2026, Antrag aus Mainz-AmöneburgFür die Wiesbadener Landstraße wird eine Neuordnung mit klar markierten oder beschilderten Parkflächen vorgeschlagen, bei freiem Weg für Fuß- und Radverkehr.Auch dies ist zunächst ein Vorschlag für eine Ortsbeiratssitzung, keine stadtweite Regel.

Eine Stelle, die ich nachschlagen musste, ist das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. Juni 2024. Es stammt aus einem Bremer Fall. Das Gericht sagt nicht, dass jede einzelne Beschwerde sofort zu einem Verbotsschild führen muss. Anwohner können bei einer erheblichen Beeinträchtigung aber eine erneute, ermessensfehlerfreie Entscheidung der Behörde verlangen. Dieser Schutz gilt grundsätzlich für die eigene Straßenseite bis zur nächsten Einmündung. Welche Maßnahme angemessen ist, bleibt eine Frage des konkreten Falls. Wer aus dem Urteil eine magische Zahl für alle Bordsteine herausliest, liest zu schnell.

Ein Schild macht einen Unterschied

In Schierstein wurde die abstrakte Regel im Januar zu einem Gegenstand, den man nicht übersehen kann. Der gemeinsame Dringlichkeitsantrag des Ortsbeirats hält fest, dass am 22. Januar 2026 Verkehrszeichen in der Ehrengartstraße aufgestellt wurden. Er bat darum, die Maßnahme anzuhalten und das Parkkonzept öffentlich zu beraten. Die Begründung schildert eine lange eingeübte Praxis des halbseitigen Parkens und den Ärger darüber, wie die neue Regel vermittelt wurde. Auch das ist zunächst die Darstellung des Antrags.

An einem Schild endet die allgemeine Auslegung. Es sagt, was an diesem Abschnitt gilt. Es sagt nicht, warum gerade hier zuerst etwas geändert wurde, welche anderen Straßen geprüft werden oder wie die nächste Lösung aussehen könnte. Eine veränderte Regel kann rechtlich klar sein und sich trotzdem wie eine überraschende Änderung des Alltags anfühlen. Beides passt auf denselben Mast.

Die Amöneburger Vorlage vom August betrifft wiederum einen anderen Straßentyp. In der Wiesbadener Landstraße geht es um einen breiten gemeinsamen Geh- und Radweg und darum, Parkflächen verständlich zu kennzeichnen. Das ist nicht einfach derselbe Fall wie eine schmale Schiersteiner Wohnstraße. Die ähnliche Frage darunter ist trotzdem erkennbar: Wo endet die Fläche, die ein Auto mitbenutzen darf, und wo muss der Weg für andere frei bleiben?

Das Maßband reicht nicht bis zum Alltag

Die Stadt beschrieb in einer Antwort aus dem November 2025, dass die nutzbare Restbreite vor einer Erlaubnis im Einzelfall geprüft werde, auch mit Blick auf Menschen zu Fuß, Rollstühle und Kinderwagen. Wie schnell aus einer verstellten Kante oder einem unebenen Gehweg eine Notwendigkeit für häusliche Betreuung und Pflege in Wiesbaden wird, begreift man oft erst, wenn im eigenen Familienkreis jemand stürzt und nicht mehr allein über die Schwelle kommt. Das ist sorgfältiger als eine einzige Zahl für die ganze Stadt. Eine Breite verändert sich schließlich mit jedem Mast, jedem Abfallbehälter und jeder Hausecke. Ein Gehweg, auf dem zwei Menschen einander begegnen, muss mehr aufnehmen als den Schritt einer einzelnen Person.

Auf dem Papier lässt sich eine Linie sauber ziehen. Vor Ort muss sie neben Zufahrten, Sichtbeziehungen und der notwendigen Durchfahrt für Feuerwehr und Müllabfuhr bestehen. Der Mobilitätsausschuss hat 2025 genau solche konkreten Fälle und Lösungsmöglichkeiten zum Gegenstand seines Auftrags gemacht. In den örtlichen Anträgen von 2026 taucht dieselbe praktische Frage wieder auf, diesmal mit einem neuen Schild oder einer neuen Markierung als sichtbarem Anfang.

Für mich liegt die Schwierigkeit deshalb nicht allein in der Breite. Ein Gehweg kann auf dem Plan groß genug wirken und an einer Stelle trotzdem nicht mehr als Weg funktionieren. Umgekehrt macht ein pauschales Verbot aus einer schmalen Straße noch keine gute Lösung für alle, die sie benutzen. Das Maßband ist nötig. Es ist nur nicht die ganze Geschichte.

Beim Lesen der Unterlagen habe ich mir eine einfache Frage notiert: Was bleibt zwischen Hauswand und Auto? Ein Maßband kann die Stelle ausmessen. Es kann nicht für jede Straße entscheiden, welcher Streifen im Alltag wirklich frei bleiben muss.